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   BAG, 16.02.1993 - 3 AZR 347/92   

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BAG, 16.02.1993 - 3 AZR 347/92 (https://dejure.org/1993,307)
BAG, Entscheidung vom 16.02.1993 - 3 AZR 347/92 (https://dejure.org/1993,307)
BAG, Entscheidung vom 16. Februar 1993 - 3 AZR 347/92 (https://dejure.org/1993,307)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zeitpunkt des Betriebsübergangs - Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung - Rechten und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis - Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Zeitpunkt des Betriebsübergangs

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613 a; BetrAVG § 1; BetrAVG § 7 Abs. 2
    Zeitpunkt des Betriebsübergangs

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; BGB § 613a; BetrAVG § 7 Abs. 2
    Betriebsübergang bei sukzessiver Übertragung der Betriebsmittel - Objektive Möglichkeit der Ausübung von Leitungs- und Organisationsbefugnissen im Betrieb ausreichend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2259
  • ZIP 1993, 1013
  • NZA 1993, 643
  • BB 1993, 1224
  • BB 1994, 506
  • DB 1993, 1374
  • JR 1993, 440
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79

    Versorgungsanwartschaften bei Betriebsübergang im Konkursverfahren

    Auszug aus BAG, 16.02.1993 - 3 AZR 347/92
    Die Haftungsbeschränkung eines Betriebserwerbers im Konkurs (BAGE 32, 326 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP Nr. 18 zu § 613a BGB) tritt nur dann ein, wenn der Übernehmer den Betrieb nach Eröffnung des Konkursverfahrens erworben hat.

    Die Betriebsübernahme habe erst im Konkursverfahren stattgefunden, so daß die vom Senat entwickelten Grundsätze der Haftungsbeschränkung des Betriebserwerbers einträten (BAG Urteil vom 17. Januar 1980 - BAGE 32, 326 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB).

    Das bedeutet für die betriebliche Altersversorgung, daß der Erwerber zwar in die Versorgungsanwartschaften der begünstigten Arbeitnehmer eintritt, daß er aber im Versorgungsfall nur die bei ihm erdiente Versorgungsleistung schuldet; für die beim Veräußerer bis zum Insolvenzfall erdienten unverfallbaren Anwartschaften haftet der Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung (ständige Rechtsprechung des Senats seit Urteil vom 17. Januar 1980, BAGE 32, 326 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB; zuletzt BAGE 62, 224 = AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; Urteil des Senats vom 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 - DB 1992, 96 [BAG 23.07.1991 - 3 AZR 366/90]).

  • BAG, 23.07.1991 - 3 AZR 366/90

    Zeitpunkt des Betriebsübergangs

    Auszug aus BAG, 16.02.1993 - 3 AZR 347/92
    Maßgeblich für den Betriebsübergang ist der Zeitpunkt, in dem der Erwerber die Leitungsmacht im Betrieb im Einvernehmen mit dem Betriebsveräußerer ausüben kann (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Urteil vom 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 DB 1992, 96).

    Zu den Rechten und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis gehören auch Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung (BAG Beschluß vom 5. Mai 1977 - 3 ABR 34/76 - AP Nr. 7 zu § 613 a BGB; Urteil vom 15. März 1979 - 3 AZR 859/77 - AP Nr. 15 zu § 613 a BGB; BAGE 50, 62 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; BAGE 60, 118 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; Urteil des Senats vom 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 - DB 1992, 96 [BAG 23.07.1991 - 3 AZR 366/90]).

    Das bedeutet für die betriebliche Altersversorgung, daß der Erwerber zwar in die Versorgungsanwartschaften der begünstigten Arbeitnehmer eintritt, daß er aber im Versorgungsfall nur die bei ihm erdiente Versorgungsleistung schuldet; für die beim Veräußerer bis zum Insolvenzfall erdienten unverfallbaren Anwartschaften haftet der Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung (ständige Rechtsprechung des Senats seit Urteil vom 17. Januar 1980, BAGE 32, 326 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB; zuletzt BAGE 62, 224 = AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; Urteil des Senats vom 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 - DB 1992, 96 [BAG 23.07.1991 - 3 AZR 366/90]).

  • BAG, 15.11.1978 - 5 AZR 199/77

    Betriebsveräußerung - Betriebsübergang - Konkursverwalter - Vergleichsverwalter -

    Auszug aus BAG, 16.02.1993 - 3 AZR 347/92
    Das gilt auch in den Fällen der Übernahme eines schon konkursreifen Betriebs (BAG Urteil vom 15. November 1978 - 5 AZR 199/77 - AP Nr. 14 zu § 613 a BGB) und der Ablehnung der Konkurseröffnung mangels einer ausreichenden Masse (BAGE 47, 206 = AP Nr. 38 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 30/84

    Betriebsübergang aufgrund Funktionsnachfolge?

    Auszug aus BAG, 16.02.1993 - 3 AZR 347/92
    Bei einem normalen Produktionsbetrieb ist für den Betriebsübergang der Zeitpunkt maßgeblich, in dem die wesentlichen sächlichen und immateriellen Betriebsmittel übertragen werden (BAGE 48, 365 = AP Nr. 42 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 485/83

    Konkurs - Betriebsrente - Unterstützungskasse - Betriebsübergang -

    Auszug aus BAG, 16.02.1993 - 3 AZR 347/92
    Zu den Rechten und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis gehören auch Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung (BAG Beschluß vom 5. Mai 1977 - 3 ABR 34/76 - AP Nr. 7 zu § 613 a BGB; Urteil vom 15. März 1979 - 3 AZR 859/77 - AP Nr. 15 zu § 613 a BGB; BAGE 50, 62 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; BAGE 60, 118 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; Urteil des Senats vom 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 - DB 1992, 96 [BAG 23.07.1991 - 3 AZR 366/90]).
  • BAG, 16.10.1987 - 7 AZR 519/86

    Betriebsübergang-Mietshaus

    Auszug aus BAG, 16.02.1993 - 3 AZR 347/92
    Dem Berufungsgericht ist im Ausgangspunkt darin zuzustimmen, daß es für den Zeitpunkt des Betriebsübergangs darauf ankommt, wann der Betriebserwerber rechtlich nicht mehr gehindert war, die betriebliche Leitungs- und Organisationsgewalt an Stelle des Betriebsveräußerers auszuüben (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 16. Juni 1992 - 3 AZR 358/91 -, n.v., und BAG Urteil vom 16. Oktober 1987 - 7 AZR 519/86 - AP Nr. 69 zu § 613 a BGB; Urteil des Senats vom 12. November 1991 - 3 AZR 559/90 - ZIP 1992, 1013).
  • BAG, 15.05.1985 - 5 AZR 276/84

    Betriebsmittel - Anscheinsbeweis - Betriebsnachfolge - Betriebsübernahme

    Auszug aus BAG, 16.02.1993 - 3 AZR 347/92
    Es ist auf den Eintritt in Liefer- und Abnahmeverträge, die Übernahme von Schutzrechten, Geschäftspapieren und Kundenlisten abzustellen (BAGE 48, 345, 349 = AP Nr. 41 zu § 613 a BGB, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 08.11.1988 - 3 AZR 85/87

    Betriebsteil - Betriebsübergabe - Konkurs - Versorgungszusage - Direktversorgung

    Auszug aus BAG, 16.02.1993 - 3 AZR 347/92
    Zu den Rechten und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis gehören auch Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung (BAG Beschluß vom 5. Mai 1977 - 3 ABR 34/76 - AP Nr. 7 zu § 613 a BGB; Urteil vom 15. März 1979 - 3 AZR 859/77 - AP Nr. 15 zu § 613 a BGB; BAGE 50, 62 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; BAGE 60, 118 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; Urteil des Senats vom 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 - DB 1992, 96 [BAG 23.07.1991 - 3 AZR 366/90]).
  • BAG, 20.11.1984 - 3 AZR 584/83

    Anspruch auf Zahlung einer Betriebsrente aus abgetretenem Recht

    Auszug aus BAG, 16.02.1993 - 3 AZR 347/92
    Das gilt auch in den Fällen der Übernahme eines schon konkursreifen Betriebs (BAG Urteil vom 15. November 1978 - 5 AZR 199/77 - AP Nr. 14 zu § 613 a BGB) und der Ablehnung der Konkurseröffnung mangels einer ausreichenden Masse (BAGE 47, 206 = AP Nr. 38 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 04.07.1989 - 3 AZR 756/87

    Eintritt des Betriebserwerbers in die Verpflichtungen aus Versorgungszusagen beim

    Auszug aus BAG, 16.02.1993 - 3 AZR 347/92
    Das bedeutet für die betriebliche Altersversorgung, daß der Erwerber zwar in die Versorgungsanwartschaften der begünstigten Arbeitnehmer eintritt, daß er aber im Versorgungsfall nur die bei ihm erdiente Versorgungsleistung schuldet; für die beim Veräußerer bis zum Insolvenzfall erdienten unverfallbaren Anwartschaften haftet der Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung (ständige Rechtsprechung des Senats seit Urteil vom 17. Januar 1980, BAGE 32, 326 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB; zuletzt BAGE 62, 224 = AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; Urteil des Senats vom 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 - DB 1992, 96 [BAG 23.07.1991 - 3 AZR 366/90]).
  • BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 559/90

    Zeitpunkt des Betriebsübergangs

  • BAG, 05.05.1977 - 3 ABR 34/76

    Ruhegehalt - Unterstützungskassen - Betriebsübergang - Betriebliche

  • BAG, 15.03.1979 - 3 AZR 859/77

    Erwerber eines Betriebes - Schuldner der Versorgungsansprüche - Übernommene

  • BAG, 16.06.1992 - 3 AZR 358/91

    Zur Problematik der Übernahme der Versorgungsverbindlichkeiten bei

  • BAG, 21.08.2008 - 8 AZR 201/07

    Betriebsübergang - Kündigungstermin - Wiedereinstellungsanspruch

    Zwar kann die Übernahme des Firmennamens einen Anhaltspunkt dafür darstellen, dass die Marktstellung des bisherigen Betriebsinhabers genutzt werden soll (vgl. Senat 16. Februar 2006 - 8 AZR 204/05 - AP BGB § 613a Nr. 300 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 46; BAG 16. Februar 1993 - 3 AZR 347/92 - AP BetrAVG § 1 Betriebsveräußerung Nr. 15 = EzA BGB § 613a Nr. 106), jedoch beseitigt allein die Änderung des Namens, unter dem ein Hotel geführt wird, verbunden mit der Zusammenarbeit mit einer anderen Hotelkette, nicht die Identität der übernommenen wirtschaftlichen Einheit.
  • BAG, 27.10.2005 - 8 AZR 568/04

    Wirksamkeit einer Kündigung - Zeitpunkt eines Betriebsübergangs -

    Erfolgt die Übernahme der Betriebsmittel in mehreren Schritten, ist der Betriebsübergang jedenfalls in dem Zeitpunkt erfolgt, in dem die wesentlichen, zur Fortführung des Betriebs erforderlichen Betriebsmittel übergegangen sind und die Entscheidung über den Betriebsübergang nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (BAG 16. Februar 1993 - 3 AZR 347/92 - AP BetrAVG § 1 Betriebsveräußerung Nr. 15 = EzA BGB § 613a Nr. 106).
  • BAG, 15.12.2005 - 8 AZR 202/05

    Voraussetzungen eines Betriebsübergangs

    Erfolgt die Übernahme der Betriebsmittel in mehreren Schritten, ist der Betriebsübergang jedenfalls in dem Zeitpunkt erfolgt, in dem die wesentlichen, zur Fortführung des Betriebs erforderlichen Betriebsmittel übergegangen sind und die Entscheidung über den Betriebsübergang nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (BAG 27. Oktober 2005 - 8 AZR 568/04 -, zu II 1 c der Gründe; 16. Februar 1993 - 3 AZR 347/92 - AP BetrAVG § 1 Betriebsveräußerung Nr. 15 = EzA BGB § 613a Nr. 106, zu 2 b der Gründe).
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